Wirtschaft und Technologie/Gesetzentwurf -
23.02.2010
Berlin: (hib/HLE/MPI) Zollunionen wie der
Europäischen Union soll der Beitritt zur Weltzollunion (WZO)
ermöglicht werden. Dies sieht der von der Bundesregierung
vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Abkommens
vom 15. Dezember 1950 über die Gründung eines Rates
für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens (
17/759) vor. In der Begründung heißt
es, im Vorgriff auf die Änderung der WZO-Konvention seien der
damaligen Europäischen Gemeinschaft bereits die gleichen
Rechte und Pflichten eingeräumt wie einem WZO-Mitglied. Nach
dem Vertrag über die Europäische Union werde die EU
Rechtsnachfolger der Europäischen Gemeinschaft. Als faktisches
Mitglied der WZO zahle die EU eine Jahresbeitrag von 1 Million
Euro, von dem Deutschland etwa 20 Prozent zu tragen habe.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michaela Hoffmann, Michael Klein,
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Stoltenberg, Alexander Weinlein