Rechtsänderungen bei der Internationalen
Fernmeldeunion
Wirtschaft und Technologie/Gesetzentwurf -
23.02.2010
Berlin: (hib/HLE/MPI) Die Bundesrepublik
Deutschland will den Änderungen an den rechtlichen Grundlagen
für die Internationale Fernmeldeunion zustimmen. Dies sieht
der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zu
den Änderungsurkunden vom 24. November 2006 zur Konstitution
und zur Konvention der Internationalen Fernmeldeunion (
17/760) vor. Dabei geht es unter anderem darum,
dass die weltweiten Funkkonferenzen nicht mehr alle zwei bis drei
Jahre, sondern nur noch alle drei bis vier Jahre stattfinden
sollen. Außerdem gibt es Änderungen im Beitragssystem
der seit 144 Jahren bestehenden Fernmeldeunion, der 191
Mitgliedstaaten angehören. Deutschland, das zu den
Gründungsländern gehört, zahlt derzeit einen
jährlichen Beitrag von sechs Millionen Euro.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michaela Hoffmann, Michael Klein,
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Stoltenberg, Alexander Weinlein