Berlin: (hib/ELA/LEU) Die Bundesregierung
will das Direktzahlungen-Verpflichtungsgesetz ändern, da sich
auf EU-Ebene neue Rahmenbedingungen ergeben haben, die eine
Anpassung notwendig machen. In einem Gesetzentwurf (
17/758) soll der Gegenstand
”Gewässerschutz und Wasserbewirtschaftung“ in das
Direktzahlungs-Verpflichtungsgesetz aufgenommen werden. Grund
dafür ist, dass ”die so genannten anderweitigen
Verpflichtungen, die jeder Empfänger von Direktzahlungen oder
von bestimmten Zahlungen“ einhalten muss, um diese beiden
Bereiche ergänzt worden sind. ”So gehören nun
Gewässerschutz und Wasserbewirtschaftung ebenfalls zur
Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in einem guten
landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand“ im Sinne
des EU-Rechts, heißt es in dem Entwurf. Gleichzeitig soll mit
dem Gesetz klargestellt werden, dass Verpflichtungen zum Erhalt von
Dauergrünland, die die Bundesrepublik auf EU-Ebene eingegangen
ist, von einigen Bundesländern gemeinsam erfüllt werden
können.
Änderungen soll es laut Gesetzentwurf auch im Hinblick auf
die Direktzahlungs-Verpflichtungsverordnungen geben. Diese
müssen derzeit in Form von Regierungsverordnungen erfolgen,
heißt es. Künftig sollen Verordnungsermächtigungen
”per Ministerverordnung mit dem Einvernehmen des
Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie mit Zustimmung des
Bundesrates“ erfolgen.
Der Bundesrat hat in seiner 866. Sitzung am 12. Februar
beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben.
Der Deutsche Bundestag berät die Vorlage am Donnerstag in
erster Lesung.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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