Kein höherer Zinssatz bei Selbstanzeige wegen
Steuerhinterziehung
Finanzausschuss - 24.02.2010
Berlin: (hib/HLE/LEU) Der Zinssatz
für Steuernachzahlungen nach einer strafbefreienden
Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung soll nicht heraufgesetzt
werden. Dies erklärte die Bundesregierung am Mittwochmorgen im
Finanzausschuss. Die entsprechende Norm sei erst 2008
verändert worden. Bei der seinerzeitigen Prüfung sei der
Zinssatz unverändert bei 6 Prozent gelassen worden. Der Zins
diene nicht der Bestrafung. Ziel der Zinserhebung auf
Steuernachzahlungen nach einer Selbstanzeige sei vielmehr der
Ausgleich von Vorteilen, der sonst durch eine verspätete
Steuerzahlung entstehe. Pünktliche Steuerzahler hätten
andernfalls Nachteile hinzunehmen, so die Bundesregierung.
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