In der Vorlage kritisieren die Abgeordneten das Optionsmodell als ”inhaltlich nicht sachgerecht und verwaltungstechnisch nicht praktikabel“. Es wirke integrationshemmend und bringe für die Verwaltung ”erheblichen Aufwand sowie Unklarheiten“ mit sich.
Auch bei der Einbürgerung soll dem Gesetzentwurf zufolge das Prinzip aufgegeben werden, mehrfache Staatsangehörigkeit zu vermeiden. Vielmehr sollen Einbürgerungswillige nach den Vorstellungen der SPD-Fraktion künftig ihre alte Staatsbürgerschaft beibehalten können. Voraussetzung für eine Einbürgerung soll zudem in der Regel ein mindestens siebenjähriger Aufenthalt in Deutschland sein. Bislang liegt diese Schwelle bei acht Jahren. Kann ein einbürgerungswilliger Ausländer besondere Integrationsleistungen vorweisen, wie etwa eine abgeschlossene Lehre oder einen Hochschulabschluss, soll diese Frist auf sechs Jahre verkürzt werden können.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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