Im Bundestag notiert: Vattenfall gegen die Bundesrepublik
Deutschland
Wirtschaft und Technologie/Kleine Anfrage -
25.02.2010
Berlin: (hib/HLE/KTK) Nach dem aktuellen
Stand im Prozess des Energiekonzerns Vattenfall gegen die
Bundesrepublik Deutschland vor einem Schiedsgericht der Weltbank
erkundigt sich die Linksfraktion in einer Kleinen Anfrage (
17/754). Die Bundesregierung soll darlegen, ob
ausländische Investoren unter Berufung auf die internationale
Energiecharta die Möglichkeit zur Klage vor internationalen
Tribunalen haben sollten, während diese Möglichkeit
für deutsche Investoren nicht bestünde. Wegen
zusätzlicher wasserrechtlicher Auflagen für einen
Kraftwerksbau in Hamburg fordere Vattenfall Schadensersatz von der
Bundesrepublik Deutschland in Höhe von 1,4 Milliarden Euro.
Dabei berufe sich das schwedische Unternehmen Vattenfall auf die
internationale Energiecharta, die ”einen umfassenden Schutz
ausländischer Investoren im Energiesektor“
gewährleisten solle.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michaela Hoffmann, Michael Klein,
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