Im Bundestag notiert: Ausbildung zum Operationstechnischen
Assistenten
Gesundheit/Gesetzentwurf - 07.04.2010
Berlin: (hib/MPI/AS ) Die Bundesregierung
lehnt es ab, das Krankenhausfinanzierungsgesetz so zu ändern,
dass die Kosten der Ausbildung zum Operationstechnischen
Assistenten (OTA) durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
übernommen werden. Eine kostenneutrale Finanzierung sei
für die GKV nicht möglich, schreibt die Regierung in
ihrer Stellungnahme zu einem Gesetzentwurf des Bundesrates (
17/1223). Es sei auch nicht wünschenswert,
dass für eine Kostenkompensation Ausbildungskapazitäten
in der Gesundheits- und Krankenpflege abgebaut würden.
Allerdings will die Regierung die staatliche Anerkennung einer
dreijährigen OTA-Ausbildung prüfen.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
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