Berlin: (hib/HLE/AS) In 14
europäischen Ländern kommt beim Eintritt in Freizeitparks
ein ermäßigter Umsatzsteuersatz zur Anwendung. Wie die
Bundesregierung in ihrer Antwort (
17/1174) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen (
17/964) mitteilt, gilt in Deutschland
diesbezüglich der volle Umsatzsteuersatz von 19 Prozent.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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Stoltenberg, Alexander Weinlein