Auf die Frage, wie die Regierung sicherstellen wolle, dass es sich bei den Mitteln der internationalen Klimafinanzierung um zusätzliche Mittel handele, erklärte die Regierung, dass es keine international verbindliche Definition von ”Zusätzlichkeit“ gebe und innerhalb der EU dazu sehr unterschiedliche Definitionen existierten. Die Regierung definiere diese ”über die Zusätzlichkeit der klimabezogenen Mittel im Vergleich zum Basisjahr 2009“. Außerdem würden auch Einnahmen aus einem innovativen Finanzierungsinstrument dazu gerechnet.
Die Bundesregierung bekennt sich, so das Papier, weiter zum Bali-Aktionsplan vom Dezember 2007, in dem den Entwicklungsländern Unterstützung bei der Emissionsminderung und bei Anpassungsmaßnahmen an den Klimaschutz in Aussicht gestellt worden waren. Dabei sei jedoch zu berücksichtigen, dass die Länder auch ”hinreichend eigene Klimaschutzmaßnahmen“ leisten müssten. Zudem sollten die Länder ”messbare, überprüfbare und berichtbare Minderungsmaßnahmen“ durchführen und Investitionen aus dem Privatsektor berücksichtigen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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