Bundesregierung plant Änderung des Lärmschutzgesetzes
zugunsten von Kindern
Umwelt/Antwort - 08.04.2010
Berlin: (hib/AS/CHE) Klagen gegen
Kinderlärm sollen in Zukunft vor Gericht keine Aussicht auf
Erfolg haben. In einer Antwort (
17/1194) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen (
17/967) kündigt die Bundesregierung eine
entsprechende Gesetzesänderung für Konflikte bei
Kinderlärm an und erklärt, ”dass Kinderlärm
keinen Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen geben
darf“. Derzeit werde geprüft, welche Regelungen des
Lärmschutzrechts dafür geändert werden müssten.
Gleichzeitig plant die Regierung in dieser Legislaturperiode zu
diesem Zweck außerdem eine Novelle des Bauplanungsrechts.
Damit soll etwa der Bau von Kindertagesstätten in reinen
Wohngebieten ermöglicht werden. Das Gesetzgebungsverfahren
dafür soll im Jahr 2011 beginnen. Der Bund, heißt es in
der Antwort weiter, besitze für den Lärmschutz von
Kindertagesstätten und Kinderspielplätzen, die unter das
Bundes-Immissionsschutzgesetz fallen, eine entsprechende
Gesetzgebungskompetenz.
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