Berlin: (hib/CHE/MPI) Die Bundesregierung
hat einen Gesetzentwurf (
17/1292) zur Änderung des
Filmförderungsgesetzes vorgelegt. Hintergrund ist das
Klageverfahren mehrerer Kinobetreiber, in dessen Rahmen das
Bundesverwaltungsgericht verfassungsrechtliche Bedenken gegen die
verpflichtende Zahlung einer Filmabgabe nach dem
Filmförderungsgesetz (FFG) geäußert hat. Nach dem
FFG sind Fernsehsender verpflichtet, für ausgestrahlte
Kinofilme eine Abgabe zu entrichten. Das Gericht erkennt in den
bestehenden Regelungen jedoch einen Verstoß gegen das Gebot
der Abgabengerechtigkeit, weil in ihnen ein gesetzlicher
Abgabemaßstab für Fernsehveranstalter fehlt.
Ziel des Entwurfs ist es deshalb, einen solchen
Abgabemaßstab, der bei der Aushandlung der Verträge zu
beachten ist, gesetzlich zu verankern. Desweiteren soll
klargestellt werden, dass auch Fernsehveranstalter zu dieser
Filmabgabe verpflichtet sind. Die Bundesregierung plant, das FFG
rückwirkend zu ändern, so dass es schon für den
Zeitraum von 2004 bis 2008 gilt.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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