Berlin: (hib/HLE/TEP) Weil der Beruf des
Reiseleiters in Deutschland nicht reglementiert ist, können
deutsche Reiseleiter im Ausland Probleme bei der Berufsanerkennung
bekommen. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung (
17/1303) auf eine Kleine Anfrage der
SPD-Fraktion (
17/1063) hervorgeht, gibt es in Deutschland
keine Behörde, die Reiseleitern ihre Berufserfahrung
bescheinigen könnte. Einige Mitgliedstaaten hätten sich
schwer getan, Nachweise wie Arbeitgeberbescheinigungen oder
Nachweise des Finanzamtes als gleichwertige Nachweise zu
akzeptieren, heißt es zur Vorbemerkung der SPD-Fraktion, in
der unter anderem die Rede davon ist, dass deutsche Reiseleiter in
Italien ”vor verschiedenen Sehenswürdigkeiten von der
Polizei abgefangen wurden“. Die Bundesregierung
bestätigt, dass sie wegen konkreter und schriftlich
dokumentierter Fälle auf Italien und die Europäische
Kommission zugegangen sei.
Wenn ein Reiseleiter aus einem Land wie Deutschland stammt, in
dem der Beruf nicht reglementiert ist, muss er nach Angaben der
Bundesregierung nachweisen können, ”dass er den Beruf
mindestens zwei Jahre während der vorhergehenden zehn Jahre in
diesem Mitgliedstaat ausgeübt hat, damit er die Tätigkeit
in einem anderen Mitgliedstaat, der den Beruf des Reiseleiters
reglementiert hat, ausüben kann“. Reglementiert sei der
Beruf des Reiseleiters in Italien, Spanien, Portugal, Griechenland,
Frankreich, Belgien, Österreich, Zypern und Malta.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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