Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, nutzen alle Bundesländer die mit der Waffenrechtsreform am 25. Juli 2009 in Kraft getretenen Kontrollmöglichkeiten. Dabei würden Waffenbesitzer zunächst aufgefordert, den Nachweis der für eine sichere Aufbewahrung ihrer Waffen und Munition getroffenen Maßnahmen zu erbringen, soweit dies nicht schon geschehen ist. Danach würden vorrangig diejenigen Waffenbesitzer kontrolliert, die der Aufforderung zum Nachweis der sicheren Aufbewahrung nicht oder nur unzureichend nachgekommen sind.
In Baden-Württemberg seien beispielsweise bei etwa 50 Prozent der kontrollierten 1.527 Waffenbesitzer Verstöße gegen die Vorschriften zur sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition festgestellt worden, heißt es in der Vorlage. Im Land Brandenburg wurden dagegen laut Bundesregierung bei rund 1.500 Kontrollen nur 45 Beanstandungen erfasst.
Mit der Änderung des entsprechenden Paragrafen im Waffengesetz sei erreicht worden, dass Waffenbesitzer stets mit einer unvorhergesehenen Kontrolle der sicheren Aufbewahrung ihrer Waffen und Munition rechnen müssen, schreibt die Regierung. Darin sieht sie ”ein wirksames Instrument, Waffenbesitzer hinsichtlich der sicheren Aufbewahrung anhaltend zu sensibilisieren und Verstöße gegen die Aufbewahrungsvorschriften möglichst frühzeitig aufzudecken“.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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