Im Bundestag notiert: Höchstgrenzen für die
Passagierschadenshaftung
Recht/Gesetzentwurf - 14.04.2010
Berlin: (hib/BOB/STO) Die
Höchstgrenzen für die Passagierschadenshaftung nach dem
Luftverkehrsgesetz sollen angehoben werden. Wie die Bundesregierung
in einem Gesetzentwurf (
17/1293) erläutert, soll dies unter
anderem für Tod oder Körperverletzung eines Passagiers,
für die verspätete Beförderung eines Flugreisenden
sowie für Zerstörung, Verlust oder verspätete
Beförderung von Gepäckstücken eines Passagiers
gelten. Als Grund dafür wird die weltweite Inflation
genannt.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michaela Hoffmann, Michael Klein,
Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Monika Pilath, Helmut
Stoltenberg, Alexander Weinlein