Regierung: Drei Ermittlungsverfahren wegen Bildung einer
terroristischen Vereinigung
Recht/Antwort - 15.04.2010
Berlin: (hib/BOB/ELA) Im vorigen Jahr
leitete Generalbundesanwältin Monika Harms drei
Ermittlungsverfahren gegen drei Beschuldigte ein. Dies geht aus der
Antwort der Bundesregierung (
17/999) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
17/753) hervor. Ermittelt worden sei unter
anderem wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung. Keine
Person sei in Untersuchungshaft genommen worden. In diesen
Verfahren sei weder der Versuch unternommen worden, eine V-Person
anzuwerben, noch sei ein Einsatz von V-Personen erfolgt. Auch sei
kein Versuch unternommen worden, einen Kronzeugen zu gewinnen,
teilt die Regierung weiter mit. Bei den im Jahr 2009 neu
eingeleiteten Verfahren sei in drei Verfahren die Kommunikation,
aber in keinem Fall die Post der Beschuldigten oder ihres Umfelds
überwacht worden. 24 Telekommunikationsanschlüsse mit 18
Betroffenen und vier elektronische Postadressen mit einem
Betroffenen seien überwacht worden. Es sei auch keine
Hausdurchsuchung vorgenommen worden. Die Regierung weist darauf
hin, die Antwort umfasse auch die beiden Vereinigungen Devrimci
Halk Kurtulus Partisi-Cephesi und die Partiya Karkeren
Kurdistan.
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