Berlin: (hib/AS/JOH) Die Bundesregierung
hat sich noch nicht festgelegt, welches Zieljahr bei der
Einführung eines CO2-Grenzwertes für neue, leichte
Nutzfahrzeuge gelten soll. Das schreibt die Regierung in einer
Antwort (
17/1193) auf eine Kleine Anfrage (
17/962) der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen. Die Regierung begrüße den Vorschlag, die
Einführung von Grenzwerten für Nutzfahrzeuge in
verschiedenen Phasen vorzunehmen, betont sie. Der genaue zeitliche
Ablauf müsse aber noch innerhalb der Regierung abgestimmt
werden, heißt es in der Antwort auf die Frage, ob sich die
Regierung dafür ausgesprochen habe, im Jahr 2014 nur einen
Teil der Neuwagenflotte und ab 2016 einen Grenzwert von 175 g
CO2/km für die gesamte Flotte vorzuschreiben. Insgesamt geht
die Bundesregierung nach Berechnungen des Umweltbundesamtes
momentan davon aus, dass sich die direkten Emissionen um 1,2
Millionen Tonnen verringern werden, wenn die neuen, leichten
Nutzfahrzeuge im Jahr 2020 durchschnittlich einen Grenzwert von 135
g CO2/km einhalten würden.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michaela Hoffmann, Michael Klein,
Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Monika Pilath, Helmut
Stoltenberg, Alexander Weinlein