Berlin: (hib/STO/JOH) Bei dienstlichen
Auslandsreisen von Mitgliedern der Bundesregierung entscheidet
jedes Ressort in eigener Verantwortung über die
Zusammensetzung und Größe der jeweiligen Delegation. Bei
der Zusammensetzung von Delegationen erfolge die Auswahl der
Delegationsteilnehmer ”ausschließlich
anlassbezogen“, erklärt die Bundesregierung in ihrer
Antwort (
17/1318) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen (
17/1094). Parteispenden,
Parteizugehörigkeit oder politische Ansichten der Mitreisenden
gehörten nicht zu den Auswahlkriterien.
Wie aus der Vorlage weiter hervorgeht, erfolgt
grundsätzlich keine Kostenerstattung für externe
Begleiter. Ist aus politischen oder gesellschaftlichen Gründen
eine Teilnahme von externen Begleitern an einer Dienstreise
geboten, könnten in Ausnahmefällen die Kosten von dem
jeweiligen Ressort übernommen werden.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michaela Hoffmann, Michael Klein,
Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Monika Pilath, Helmut
Stoltenberg, Alexander Weinlein