Einschränkungen der Radarabdeckung durch
Windenergieanlagen möglich
Umwelt/Antwort - 19.04.2010
Berlin: (hib/AS/JOH) Die Bundesregierung
hat bestätigt, dass es durch den Betrieb von
Windenergieanlagen zu Einschränkungen im Bereich der
Radarabdeckung des Luftraums kommen kann. Ob und in welchem Umfang
eine solche Störung auftritt, hänge aber in großem
Maße von der Art der Windanlage und von topographischen
Gegebenheiten und Wetterlagen ab, schreibt die Bundesregierung in
ihrer Antwort (
17/1357) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen (
17/1177). Die zunehmend größeren und
höheren Windenergieanlagen stellen aus Sicht der
Bundesregierung den Schutz der Anlagen vor neue Herausforderungen,
heißt es in dem Papier weiter. Im Bereich ziviler
Luftverkehrseinrichtungen seien nach Angaben der Regierung im Jahr
2009 von insgesamt 488 vorgelegten Vorhaben sechs teilweise
abgelehnt worden.
Herausgeber
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Stoltenberg, Alexander Weinlein