Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in deutsches
Umweltrecht
Umwelt/Gesetzentwurf - 21.04.2010
Berlin: (hib/AS/LEU) Die Bundesregierung
hat einen Gesetzentwurf (
17/1393) zur Dienstleistungsrichtlinie
vorgelegt, mit dem diese an das deutsche Umweltrecht angepasst
werden soll. Die entsprechende Richtlinie (2006/123/EG) macht
Änderungen in neun verschiedenen Umweltgesetzen wie etwa dem
Abwasserabgabengesetz, dem Erneuerbare-Energien-Gesetz sowie dem
Bundesimmissionsschutzgesetz notwendig. Die Richtlinie schreibt
unter anderem eine ”systematische Überprüfung des
dienstleistungsrelevanten Rechts“ der so genannten
Normenprüfung vor. Gleichzeitig regelt sie Verfahren zur
Bestellung von Sachverständigen etwa bei der Anerkennung von
ausländischen Zulassungen. Zudem soll es nach der Richtlinie
in Deutschland in Zukunft einheitliche Ansprechpartner für
Fragen des Umweltrechts sowie eine einheitliche, elektronische
Verfahrensabwicklung geben. Die Bundesregierung hat dazu ebenfalls
bereits eine entsprechende Verordnung (
17/862) erlassen.
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