Mit dem Gesetzentwurf werden weitere Konsequenzen aus der zum 1. Juli 2009 vorgenommenen Umwandlung der Kraftfahrzeugsteuer von einer Länder- in eine Bundessteuer gezogen. Dazu gehört auch, dass die befristete Steuerbefreiung für Diesel-Pkw mit der Abgasstufe Euro 6 in Höhe von höchstens 150 Euro pro Fahrzeug erst ab 1. Januar 2011 gelten soll. Die Steuerbefreiung soll am 31. Dezember 2013 auslaufen. Die EU-Kommission hatte sich gegen die zunächst beschlossene Steuerbefreiung ab 1. Juli 2009 gewandt und mit einem Vertragsverletzungsverfahren gedroht. Für bereits zugelassene Fahrzeuge soll es aber Übergangsregelungen geben.
In einem von Unions- und FDP-Fraktion eingebrachten Änderungsantrag wurden Anregungen des Bundesrates aufgenommen. So wird die Steuerbefreiung von Fahrzeugen, die nur zum Zweck der Ausfuhr in das Ausland zugelassen werden und dafür ein Ausfuhrkennzeichen erhalten, aufgehoben. Es bestehe kein sachlicher Grund für diese Steuerbefreiung. Der Bundesrat habe außerdem darauf hingewiesen, dass das Ausfuhrkennzeichen in zunehmendem Maß dazu missbraucht werde, Fahrzeuge unter Umgehung der Zulassungsvorschriften in den Verkehr zu bringen, schreiben die Koalitionsfraktionen in ihrem Änderungsantrag. Dies werde durch die bisherige Kfz-Steuerbefreiung sogar noch begünstigt. Künftig besteht die Steuerpflicht ab dem Tag der Zulassung und mindestens für einen Monat. Die Änderungen wurden mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen beschlossen.
Die Unionsfraktion erklärte zu dem Gesetzentwurf und den Änderungen, man habe Unklarheiten beseitigt. Außerdem seien Anregungen des Bundesrates aufgenommen worden. Die FDP-Fraktion sah ”dringenden Handlungsbedarf“ wegen des sonst drohenden Vertragsverletzungsverfahrens der EU gegeben. Die Überführung der Kfz-Steuer in Bundesrecht werde in Zukunft neue Handlungsmöglichkeiten eröffnen. Die FDP-Fraktion erklärte, sie strebe mittelfristig die Zusammenlegung aller verkehrsbezogenen Steuern an.
Kritischer beurteilten die Oppositionsfraktionen den Gesetzentwurf. Die SPD-Fraktion räumte zwar ein, dass es um wichtige technische Änderungen gehe. Andererseits sei aber die Chance vertan worden, eine Regelung für bestimmte Automodelle, die besonders schadstoffarm sind, aber dennoch keine grüne Umweltplakette erhalten, zu treffen. Und nicht einmal ansatzweise gebe es eine Förderung von Elektroantrieben.
Die Linksfraktion vermisste Regelungen zur Senkung des Kohlendioxid-Ausstoßes. Auch Bündnis 90/Die Grünen kritisierten, die Chance, substantielle Änderungen vorzunehmen, sei vertan worden. Es müsse eine vollständige Umstellung der Kraftfahrzeugsteuer nach Höhe des Kohlendioxid-Ausstoßes geben.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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