Wenn der Gesetzgeber an der strafbefreienden Selbstanzeige festhalten würde, würde er signalisieren, ”dass sich der Staat auch künftig damit begnügt, hinterzogene Steuern verspätet zu erhalten“, argumentiert die SPD-Fraktion. Mit einer entschlossenen Bekämpfung der Steuerkriminalität, wie sie die Fraktionen von CDU/CSU und SPD noch in der letzten Legislaturperiode gefordert hätten, ”ist dieser generelle Verzicht auf den Strafanspruch des Staates unvereinbar“, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Außerdem müssten die Ermittlungsmöglichkeiten der Finanzbehörden verbessert werden.
Die ebenfalls strafbefreiende Selbstanzeige bei ”leichtfertiger Steuerverkürzung“ soll nach dem Willen der SPD-Fraktion erhalten bleiben. Strafbefreit sind in diesen Fällen Steuerpflichtige, die nach Abgabe der Steuererklärung eine Unrichtigkeit erkennen und dies unverzüglich anzeigen. Würde die Strafbefreiung komplett abgeschafft werden, müsste in diesen Fällen immer ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Dies könnte Steuerpflichtige von der Berichtigung abhalten, was dann wiederum den Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen würde.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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