Berlin: (hib/MIK/TEP) Die Bundesregierung
will mit einem Gesetzentwurf (
17/1395) die Zulassung zum Beruf des
Kraftverkehrsunternehmers, den Zugang zum Markt des
grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs und zum
grenzüberschreitenden Personenkraftverkehrsmarkt grundlegend
neu regeln. Danach sollen Unternehmer mit Sitz in einem
EU-Mitgliedstaat künftig nach einer internationalen
Förderung von sieben Tagen drei Kabotagebeförderungen
(Transportdienstleistungen durch ein ausländisches
Unternehmen) durchführen können. Weiter soll den
Busfahrern im grenzüberschreitenden Personenkraftverkehr
künftig wieder ermöglicht werden, die wöchentliche
Ruhezeit unter bestimmten Voraussetzungen erst am Ende eines
zwölf-Tage-Zeitraums nehmen zu können.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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