Wie die Bundesregierung erläutert, gingen von den 46.079 Anträgen 33.500 bereits vor und 12.579 nach Inkrafttreten des Gesetzes ein. Nach Ablauf der Antragsfrist zum 30. Juni 2009 seien 65 Anträge auf eine Einmalentschädigung beim Bundesverwaltungsamt eingegangen, die ”entweder als unzulässig abgelehnt werden mussten oder aber von den Antragstellern zurückgenommen wurden“.
Die erneute Einführung einer ähnlichen Regelung ist den Angaben zufolge nicht geplant. Die Berechtigten hätten mit insgesamt zwölf Monaten ausreichend Zeit gehabt, um ihre Ansprüche geltend zu machen, schreibt die Bundesregierung zur Begründung.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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