Berlin: (hib/MIK/HIL) Alternative
Projektüberlegungen werden grundsätzlich nicht in die
Karte des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen
eingearbeitet. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer
Antwort (
17/1320) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen (
17/1127). Die angesprochene Planungsalternative
sei aber im Planungsverfahren umfassend geprüft und die
Entscheidung der Planfeststellungsbehörde im Bauabschnitt
Forstinning-Pastetten sei auch gerichtlich bestätigt
worden.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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Stoltenberg, Alexander Weinlein