Berlin: (hib/ELA/TEP) Die deutschen
Vorschriften über die Mitbestimmung sollen auch für
Gesellschaften mit ausländischer Rechtsform gelten, die in
Deutschland ihren Verwaltungssitz haben. Dies fordert die
Linksfraktion in einem Antrag (
17/1413), in dem sie kritisiert, dass die
hiesigen Rechte zunehmend unterlaufen würden. Eine wachsende
Zahl großer Unternehmen ”nutzt nicht mehr die
traditionellen Rechtsformen der GmbH oder der Aktiengesellschaft
(AG), sondern ausländische Rechtsformen, für die die
Regeln der Mitbestimmung im Aufsichtsrat nicht gelten“,
begründen die Parlamentarier ihren Vorstoß. Neuere
Untersuchungen zeigten, dass die ”Flucht aus der
Mitbestimmung“ zunehme: ”Lag die Zahl der in
Deutschland ansässigen Unternehmen mit mehr als 500
Beschäftigten, die in einer ausländischen Rechtsform, wie
der britischen ?Limited‘ oder der niederländischen
?B.V.‘ betrieben werden, 2006 noch bei lediglich 17, waren es
im November 2009 bereits 37“, heißt es in dem
Antrag.
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