Die Bundesregierung habe stets an die Konfliktparteien appelliert, sich mit dem Goldstone-Bericht sorgfältig auseinanderzusetzen und ihrerseits die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Nach ihrer Auffassung sollte die Form der strafrechtlichen Untersuchungen internationalen Standards entsprechen, wie sie sich etwa im Humanitären Völkerrecht oder im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte niederschlagen.
Weiterhin antwortet die Regierung der Linksfraktion, der Präsident des VN-Menschenrechtsrates, Richard Goldstone, habe eigenständig das zunächst begrenzte Mandat auf die Untersuchung von Menschenrechtsverletzungen aller Konfliktparteien ausgeweitet. Die Untersuchungskommission habe insofern ihr Mandat überschritten. Jedoch sehe die Bundesregierung, dass diese Überschreitung in der Absicht einer tendenziell ausgewogenen Untersuchung erfolgt sei. Auf die Frage der Linksfraktion, ob der Bericht ihrer Meinung nach tendenziös sei, erwidert die Bundesregierung, Umstände und Tatsachen, die die Herrschaft der Hamas im Gaza-Streifen sowie deren Verhalten betreffen, seien im Goldstone-Bericht nicht ausreichend beleuchtet worden. So setze sich der Bericht beispielsweise nicht mit dem Recht Israels auf Selbstverteidigung auseinander. Auch die Symmetrie des Konflikts werde nicht ausreichend thematisiert.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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