Berlin: (hib/STO/AW) Die Einbürgerung
in Deutschland setzt unter anderem das Bekenntnis zur
freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes und
die Erklärung voraus, dass der Einbürgerungsbewerber
”keine Bestrebungen dagegen verfolgt oder
unterstützt“. Dies betont die Bundesregierung in ihrer
Antwort (
17/1383) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Die Linke (
17/1258). Rechtfertigten tatsächliche
Anhaltspunkte die Annahme, dass solche Bestrebungen doch vorliegen,
sei die Einbürgerung ausgeschlossen.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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