Im Bundestag notiert: keine Auskünfte über
anhängige Auslieferungsverfahren
Menschenrechte und humanitäre Hilfe/Antwort
- 29.04.2010
Berlin: (hib/BOB/AW) Der Bundesregierung
ist in den letzten Jahren kein Fall bekannt geworden, in dem eine
aus Deutschland an die Türkei ausgelieferte Person misshandelt
oder gefoltert wurde. Dies teilt sie in ihrer Antwort (
17/1470) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Die Linke (
17/1317) mit. Diese Einschätzung
würde sich auf eine zusammenfassende Wertung der Erkenntnisse
aus dem Dialog mit den türkischen Behörden gründen,
aus der Beobachtung der Menschrechtslage vor Ort und aus dem
Austausch mit Nichtregierungsorganisationen. Wie die Regierung
weiter mitteilt, gibt sie grundsätzlich keine Auskünfte
über anhängige Auslieferungsverfahren.
Herausgeber
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Verantwortlich: Saskia Leuenberger
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