Nach Ansicht der Grünen-Fraktion hat sich die Aufgabenstellung der Bundeswehr in den vergangenen Jahren von der Landesverteidigung hin zur Teilnahme an völkerrechtlich mandatierten Auslandseinsätzen verlagert. Doch Grundwehrdienstleistende würden in solchen Missionen nicht eingesetzt. Demgegenüber stünden die erheblichen Ressourcen, die durch die Ausbildung der Grundwehrdienstleistenden und durch die Wehrerfassungs-, Musterungs- und Einberufungsverwaltung gebunden seien. Zudem wäre es ”verfassungsrechtlich bedenklich“, wenn die Wehrpflicht mit dem Ziel der Nachwuchsgewinnung begründet würde.
Faktisch, so argumentiert die Fraktion, könne von einer Allgemeinen Wehrpflicht in Deutschland keine Rede mehr sein. Nicht einmal die Hälfte der jungen Männer eines Jahrgangs werde noch zum Wehr- oder Zivildienst eingezogen. Dadurch würden die Wehr-und Zivildienstleistenden gegenüber Gleichaltrigen deutlich benachteiligt. Dieses Gerechtigkeitsproblem kann nach Ansicht der Grünen auch durch die zu erwartenden höheren Einberufungszahlen im Zuge der geplanten Wehrdienstverkürzung auf sechs Monate nicht gelöst werden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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