Im Bundestag notiert: Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und
Zukunft"
Auswärtiges/Unterrichtung - 04.05.2010
Berlin: (hib/BOB/MIK) Seit der Errichtung
der Stiftung ”Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ im
Jahre 2000 ist es zu keinem rechtskräftigen Urteil in den USA
zu Lasten eines deutschen Unternehmens wegen Ansprüchen aus
der NS-Zeit gekommen. Dies teilt die Bundesregierung in einer
Unterrichtung (
17/1398) mit. Die Rechtssicherheit habe mit
Stand von Ende März dieses Jahres sogar noch weiter
zugenommen. Beispielsweise sei eine im Bundesstaat Tennessee
eingereichte neue Klage gegen Deutschland auf Zahlung von
Schadenersatz wegen Beschlagnahme von Kunstgegenständen
während des Zweiten Weltkriegs in erster Instanz durch das
Bundesgericht in Nashville abgewiesen worden.
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