Bericht der Bundesregierung zur Stärkung der
gesetzgeberischen Befugnisse des Europäischen Parlaments
Europa/Unterrichtung - 05.05.2010
Berlin: (hib/AS/BOB) Die Stärkung der
gesetzgeberischen Befugnisse des Europäischen Parlaments im
Jahr 2009 ist Thema einer Unterrichtung (
17/1517), den die Bundesregierung vorgelegt
hat. Der Berichtszeitraum 2009 war im wesentlichen durch die
Bemühungen der Regierung geprägt, das Inkrafttreten des
Vertrags von Lissabon zu unterstützen. Darin wurden
weitgehende gesetzgeberische Befugnisse des Parlaments umgesetzt:
Neben der Ausweitung des Mitentscheidungsverfahrens wurde die
Unterscheidung zwischen obligatorischen und nicht obligatorischen
Ausgaben im Haushaltsverfahren abgeschafft. Zudem wird seit dem 1.
Dezember 2009 der Präsident der Europäischen Kommission
direkt vom Europäischen Parlament gewählt.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michaela Hoffmann, Michael Klein,
Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Monika Pilath, Helmut
Stoltenberg, Alexander Weinlein