Die Linksfraktion warb um Zustimmung zu ihrem Gesetzentwurf und verwies darauf, dass es in Krisenzeitgen häufig die Selbständigen seien, die schnell arbeitslos würden und diese daher besonderen Schutz benötigten. Gerade die soziale Absicherung sei ein wichtiger Anreiz, den Schritt in die Selbständigkeit zu wagen, betonte die Rednerin von Bündnis 90/Die Grünen. Ihre Fraktion hatte nicht nur die Entfristung der bestehenden Regelung, sondern auch eine Ausweitung gefordert: die Öffnung auch für diejenigen Selbständigen, die direkt nach einem Ausbildungs- oder Hochschulabschluss oder aus dem Grundsicherungsbezug heraus ihr Unternehmen gründen.
Die CDU/CSU-Fraktion sagte, dass sich die bisherige Regelung bewährt habe und wies darauf hin, dass das Bundeskabinett am 21. April das sogenannte Beschäftigungschancengesetz verabschiedet habe, mit dem die Regierung ebenfalls die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung erhalten wolle. Viele Details, etwa die genauen Konditionen der Versicherung, seien jedoch noch offen. Auch seine Fraktion hielte die ”freiwillige Versicherung für ein gutes Instrument“, betonte ein Redner der FDP-Fraktion, verwies jedoch ebenfalls auf den Regierungsentwurf, der zu einem späteren Zeitpunkt noch im Ausschuss beraten werde.
Die SPD-Fraktion, die sich bei der Abstimmung über die Vorlagen in beiden Fällen enthalten hatte, kündigte in Richtung Union und FDP an, dass sie bei den von der Regierung geplanten Änderungen ”so nicht mitmachen“ werde. Die Vorschläge bedeuteten Beitragserhöhungen um das Vierfache ab 2012. Auch dass Selbständige nur zwei Mal die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung erhalten sollen, lehne die SPD ab, hieß es dort. Was die Regierung plane, sei eher eine ”Verhinderungsregelung“.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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