Mit der angestrebten Neuregelung soll die verfassungsrechtliche Grundlage für die ”Fortsetzung der Aufgabenwahrnehmung der aus den Agenturen für Arbeit und den kommunalen Trägern bestehenden Arbeitsgemeinschaften in gemeinsamen Einrichtungen“ geschaffen werden. Als Ausnahme soll die ”zunächst als befristete Experimentierklausel geregelte Zulassung der alleinigen Aufgabenwahrnehmung durch Kommunen verstetigt und ausgeweitet werden“.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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Stoltenberg, Alexander Weinlein