Die Vorlage sieht vor, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bis zur Schaffung der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde im nächsten Jahr die Ratingagenturen überwacht. Den Agenturen werden zahlreiche Pflichten auferlegt, deren Nichteinhaltung Bußgelder nach sich zieht. Bußgelder bis zu 1 Million Euro drohen etwa, wenn eine Agentur ein Rating abgibt, obwohl ein Interessenkonflikt vorliegt. Ein Bußgeld bis zu 1 Million Euro droht auch, wenn eine Ratingagentur gegenüber einem Unternehmen oder einem mit dem Unternehmen verbundenen Dritten sowohl Beratungs- als auch Ratingleistungen erbringt oder wenn die Agentur trotz Fehlens wichtiger Daten nicht auf die Abgabe eines Ratings verzichtet. Ratingagenturen müssen in Zukunft außerdem ihre Arbeit jährlich von einem Wirtschaftsprüfer überprüfen lassen.
Die Unionsfraktion wies darauf hin, dass mit dem Gesetz noch nicht alle Probleme gelöst seien. Ein Sprecher der Fraktion verwies dabei besonders auf Überlegungen zur Gründung einer europäischen Ratingagentur. Die SPD-Fraktion kritisierte, dass die Bestimmungen des Gesetzes zur Verhinderung von Interessenskonflikten leicht durch die Gründung von Holdinggesellschaften umgangen werden könnten. Auch die FDP-Fraktion erklärte, der Gesetzentwurf enthalte nicht alles, was man hätte regeln können. mit blick auf notwendige europäische Regelungen sagte ein Sprecher: ”Das ist nicht das Wunschauto, das man sich bestellen würde, wenn man allein agieren könnte.“
Die Linksfraktion lehnte den Gesetzentwurf ab, weil die Frage der Interessenskonflikte nicht geregelt sei. Die Ratingagenturen sollten auch besser von der Finanzaufsicht beaufsichtigt werden. Eine Prüfung durch Wirtschaftsprüfer reiche nicht aus. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisierte, auf europäischer Ebene sei nichts getan worden, ”um die Ratingagenturen weniger wichtig zu machen“.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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