Nach dem Willen der Linksfraktion soll künftig statt einer Duldung sofort eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden können, wenn eine Abschiebung rechtlich oder tatsächlich unmöglich ist. Weiter heißt es in der Vorlage, eine Aufenthaltserlaubnis solle erteilt werden, wenn die Abschiebung seit mindestens 18 Monaten aus objektiven Gründen ausgesetzt ist. Schließlich sei ”aus Gründen der Persönlichkeitsrechte, der Rechtsstaatlichkeit und Verhältnismäßigkeit ein dauerhaftes Bleiberecht zu gewähren“, wenn die Betroffenen seit fünf Jahren in Deutschland leben und nicht abgeschoben werden konnten.
Für Familien mit minderjährigen Kindern, unbegleitete Minderjährige und besonders schutzbedürftige Personen sollen laut Entwurf kürzere Fristen gelten. Bereits erteilte Aufenthaltserlaubnisse sollen demnach ”ohne die Bedingungen einer eigenständigen Lebensunterhaltssicherung“ fortgelten.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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