IT-System verhindert detaillierte statistische Angaben zum
Kinderzuschlag
Familie/Antwort - 06.05.2010
Berlin: (hib/CHE/AW) Die Bundesregierung
verteidigt die Praxis, dass statistische Daten über die
Bezieher des Kinderzuschlags lediglich eingeschränkt erhoben
werden. In ihrer Antwort (
17/1415) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Die Linke (
17/1117) begründet die Regierung dies mit
dem verwendeten IT-System. Zuständige Behörde für
den Kinderzuschlag und das Kindergeld sei die Familienkasse der
Bundesagentur für Arbeit und deshalb erfolgen Bewilligung und
Auszahlung des Kinderzuschlags über das bereits für das
Kindergeld verwendete IT-System. ”Im Rahmen dieses Systems
bestehen nur beschränkte Möglichkeiten für
differenzierte statistische Erhebungen zum Kinderzuschlag“,
schreibt die Regierung in ihrer Antwort. Umfassendere Erhebungen
wären nur durch die Einführung eines gesondertes
IT-System möglich. Angaben zu den möglichen Kosten einer
solchen Umstellung macht die Regierung nicht.
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