Laut Gesetzentwurf sollen die Stipendien je zu einem Viertel von Bund und Land und zur Hälfte aus privaten Mitteln getragen werden. Der private Anteil soll von den Hochschulen ”bei Unternehmen, Stiftungen, Vereinen, Kammern und Privatpersonen, etwa Alumni“, also ehemaligen Absolventen der Universität, eingeworben werden.
Dem Gesetzentwurf zufolge entstehen Bund und Ländern im Jahr 2010 insgesamt Mehrkosten in Höhe von 20 Millionen Euro, im Jahr 2011 von 65 und im Jahr 2012 von 111 Millionen Euro. Im Jahr 2013 soll die letzte Stufe erreicht sein, in der insgesamt 160.000 Studierende durch ein Stipendium gefördert werden. Dann entstünden Bund und Ländern Kosten von 160 Millionen Euro im Jahr; zusätzlich rechnen die Fraktionen aufgrund der Steuererleichterungen für spendende Unternehmen und Privatpersonen mit Steuerausfällen in Höhe von 100 Millionen Euro im Jahr.
Gefördert werden sollen ”begabte Studierende“, bei deren Auswahl ”neben Begabung und Leistung auch gesellschaftliches Engagement, die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen oder besondere Umstände berücksichtigt werden können, die sich beispielsweise aus der familiären Herkunft oder einem Migrationshintergrund ergeben“. Gruppen, die bislang in der Begabtenförderung unterrepräsentiert sind, wie Studierende an Fachhochschulen, die ”häufiger als Studierende an Universitäten einen bildungsfernen familiären Hintergrund aufweisen“, sollen mit dem Stipendienprogramm verstärkt gefördert werden.
Das Bewerbungsverfahren für die Stipendien sollen die Hochschulen durchführen. Private Geldgeber können festlegen, dass ihre Unterstützung Studierenden einer bestimmten Fachrichtung zugute kommen soll, sie dürfen aber keinen Einfluss auf die Auswahl der Studierenden nehmen, heißt es in dem Entwurf.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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