Berlin: (hib/ROS/AW/KTK) Erkenntnisse, in
wie vielen Fällen es anhand der Vorratsdatenspeicherung zu
einer Verurteilung von Tätern bzw. zusätzlichen
Tätern, dem sogenannten Beifang, gekommen ist, liegen laut
Bundesregierung zur Zeit nicht vor. Dies geht aus einer Antwort (
17/1482) der Bundesregierung auf eine Kleine
Anfrage der Fraktion Die Linke (
17/1314) hervor. Im Erhebungszeitraum von Mai
2008 bis August 2009 sei in 4.707 Verfahren auf gespeicherte
Vorratsdaten zugegriffen worden. Grundsätzlich ist laut
Bundesregierung festzuhalten, dass das Bundesverfassungsgericht nur
Teile des Telekommunikationsgesetzes geprüft habe und zu dem
Urteil gelangt sei, dass einige Paragrafen gegen das Brief-, Post-
und Fernmeldegeheimnis verstießen.
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