Berlin: (hib/HLE/MPI) Eine Reform der
Grundsteuer ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage der Linksfraktion
(17/1526). Die Bundesregierung soll darlegen,
wie sie das gegenwärtige Berechnungssystem für die
Grundsteuer einschätzt und welche Ziele sie bei einer Reform
anstrebt. In ihrem Vorwort weist die Fraktion darauf hin, dass die
Grundsteuer in den alten Bundesländern nach den Einheitswerten
von 1964 und in den neuen Bundesländern nach den
Einheitswerten von 1935 berechnet werde.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michaela Hoffmann, Michael Klein,
Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Monika Pilath, Helmut
Stoltenberg, Alexander Weinlein