Im Bundestag notiert: Anteil von erneuerbaren Energien
Wirtschaft und Technologie/Antwort -
11.05.2010
Berlin: (hib/HLE/BOB) In den von der
Bundesregierung an eine Bietergemeinschaft vergebenen
Energieszenarien ist ein Anteil von erneuerbaren Energien an der
Stromversorgung bis 2020 von mindestens 30 Prozent vorgesehen. Wie
die Bundesregierung in ihrer Antwort (
17/1531) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen (
17/1365) weiter schreibt, wurden für die
bestehenden Atomkraftwerke Laufzeitverlängerungen von 4 bis 28
Jahren unterstellt. Vorgaben zu Sicherheitsnachrüstungen an
den Atomkraftwerken seien nicht gemacht worden.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
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