Berlin: (hib/ROS) Derzeit könne kein
Zeitraum genannt werden, in dem ein ”Gesetzentwurf zur
Umsetzung des Rahmenbeschlusses über die Europäische
Beweisanordnung zur Erlangung von Sachen, Schriftstücken und
Daten zur Verwendung in Strafsachen“ ins deutsche Recht
vorgelegt werden kann. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer
Antwort (
17/1543) auf eine Kleine Anfrage (
17/1391) der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen.
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