Berlin: (hib/ELA/KTK) Die Bundesregierung soll eine Novellierung des Bundeswaldgesetzes vorlegen. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag ( 17/1586), in dem sie unter anderem konkrete Vorschläge für neue Ziele des Gesetzes, Definitionen, Waldumwandlungsgenehmigungen und Regeln für die Erstaufforstung unterbreitet. So soll etwa das Ziel aufgenommen werden, dass der Wald vor allem auch die ”Erhaltung der natürlichen Funktionen für den Klimaschutz, den Wasserhaushalt, den Hochwasserschutz und den Schutz der biologischen Vielfalt“ unterstützt, dass naturnahe Wälder zu erhalten sind und die ”dauerhafte, nachhaltige Versorgung mit dem nachwachsenden Rohstoff Holz zu sichern ist“.
Die Waldumwandlungsgenehmigung soll nach den Vorstellungen der Grünen unter anderem so geregelt werden, dass seltene Waldbiotope erhalten bleiben und die ”Umwandlung von Wald in landwirtschaftliche Nutzflächen auch dann von den Behörden versagt werden kann, wenn Naturschutzziele beeinträchtigt werden“. Bei der Erstaufforstung müssten ”arten- und strukturreiche standortheimische Wälder entstehen, keine Forstmonokulturen“. In dem Antrag sind darüber hinaus zahlreiche Mindestanforderungen aufgelistet, die eine nachhaltige Waldbewirtschaftung sicherstellen, etwa das Verbot von Kahlschlägen oder die Forderung, dass Bodenverdichtung zu vermeiden ist.
Seit langem sei der Wald ”geschädigt und gefährdet“, begründet die Fraktion ihren Vorstoß. Die rechtliche Grundlage für die Waldbewirtschaftung sei veraltet und die Einstellung der Bevölkerung zum Wald habe sich so verändert, dass es an der Zeit sei, das Gesetz zu modernisieren.
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