Berlin: (hib/ROS/ELA) Die Ergebnisse der Evaluation des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) sollen veröffentlicht und diverse Änderungen am bestehenden Gesetz vorgenommen werden. Dies fordert die Fraktion Die Linke in ihrem Antrag ( 17/1576).
Die Linksfraktion erachtet es unter anderem als notwendig, den Schutz der Verbraucher vor ”unlauteren, irreführenden und gesundheitsbeeinträchtigenden Methoden von Herstellern und Händlern bei Produkten und Dienstleistungen“ explizit in das VIG aufzunehmen, den ”Geltungsbereich des Gesetzes“ zu erweitern und den Auskunftsanspruch auch direkt auf Unternehmen auszudehnen. Darüberhinaus soll im VIG festgehalten werden, dass ”Ausnahmen vom Auskunftsanspruch“ der Verbraucher gegenüber von Unternehmen und Behörden ”eindeutig zu beschreiben, auf ein Minimum zu begrenzen und zu begründen“ sind. Überwiegt das ”Informationsinteresse der Öffentlichkeit“, sollen laut Antrag auch ”Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse veröffentlicht werden“. Zudem bestehen die Parlamentarier auf eine stärkere Verpflichtung der Behörden in Bezug auf die ”aktive Information der Öffentlichkeit“ und die ”Hilfe bei der Informationsbeschaffung“.
Begründet wird der Antrag damit, dass das VIG. ”deutliche Mängel“ aufweise, wie zum Beispiel vorhandene ”Schlupflöcher“ in Bezug auf die Auskunftspflicht von Unternehmen gegenüber Behörden oder die Beschränkung des Auskunftsanspruchs der Verbraucher auf das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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