Berlin: (hib/ELA/JOH) Das Vierte Buch des Sozialgesetzbuchs soll an vielen Stellen aus unterschiedlichen Gründen geändert werden. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung hervor ( 17/1684), der am Donnerstag in erster Lesung beraten wird. Der Änderungsbedarf ergibt sich laut Regierung aufgrund von Anregungen des Bundesrechnungshofes, des Petitionsausschusses, der Arbeitgeber und Gewerkschaften sowie der Sozialversicherungsträger und auf Grund der Rechtsprechung. Weiterhin seien viele redaktionelle Änderungen erforderlich, zum Beispiel durch Fusionen von Trägern. Mit dem Gesetz werden eine Reihe von Zielen verfolgt, etwa die Schaffung eines Anhörungsrechtes für die Gewerkschaften zum Elena-Datensatz, Fristsetzungen für die Fusion einzelner Berufsgenossenschaften, die Umsetzung eines Vorschlags des Petitionsausschusses zur Berücksichtigung von Arbeitseinkommen beim Verletztengeld oder auch die Vereinfachung des Verfahrens bei Entscheidungen über die Prozesskostenhilfe.
In seiner Stellungnahme kritisiert der Bundesrat einige der geplanten Änderungen. So kritisieren die Bundesländer etwa die Beschränkung des Anhörungsrechts bei Elena ausschließlich auf den Deutschen Gewerkschaftsbund und fordert stattdessen ein solches Recht für alle Gewerkschaften. Des Weiteren hält die Länderkammer die vorgesehenen Fristen für die Fusion einiger Berufsgenossenschaften für ”zu knapp bemessen“. Darüber hinaus regt der Bundesrat einige Klarstellungen und Prüfungen an. In ihrer Gegenäußerung lehnt die Bundesregierung die Vorschläge des Bundesrates weitgehend ab.
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