Berlin: (hib/STO/ELA) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will den Ehegattennachzug nach Deutschland erleichtern. In einem entsprechenden Gesetzentwurf ( 17/1626) kritisiert die Fraktion, dass mit dem sogenannten Richtlinienumsetzungsgesetz vom 19. August 2007 der Nachzug von Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnern vom Nachweis deutscher Sprachkenntnisse abhängig gemacht worden sei.
”Das Erfordernis des Sprachnachweises führt in vielen Fällen zu erheblichen Eingriffen in das Recht auf familiäres Zusammenleben in Deutschland und das Recht auf freie Partnerwahl“, heißt es in der Vorlage weiter. Die mit ihm verfolgten Ziele würden derweil nicht erreicht. Weder verhindere die Regelung Zwangsehen noch fördere sie die Integration.
Zum ”Schutz des familiären Zusammenlebens in Deutschland“ soll daher im Aufenthaltsgesetz das ”Spracherfordernis im Herkunftsland beim Ehegattennachzug“ dem Gesetzentwurf zufolge aufgehoben werden. Gleiches gilt für die ”Lebensunterhaltssicherungspflicht beim Ehegattennachzug zu Deutschen“. Schließlich soll der nachziehende Ehepartner eines Ausländers laut Vorlage spätestens zwölf Monate nach der Einreise zur uneingeschränkten Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt sein.
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