Berlin: (hib/HLE/LEU) Die Bundesregierung will das Energiesteuer- und Stromsteuergesetz ändern. Es gehe dabei um Klarstellungen in Bezug auf die Steuerbegünstigungen für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes, heißt es in der Antwort der Bundesregierung ( 17/1643) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion ( 17/1448). Die Klarstellung bedeute, dass die Belieferung von anderen Unternehmen als solchen des Produzierenden Gewerbes mit steuerlich begünstigt erzeugter Nutzenergie nur noch in begrenzten Ausnahmefällen möglich sein soll. Außerdem soll die unbegrenzte Agrardiesel-Steuerbegünstigung für weitere drei Jahre (2010 bis 2012) verlängert werden. Die früheren Einschränkungen dieser Vergünstigung durch einen Selbstbehalt von 350 Euro und die Obergrenze von 10.000 Liter pro Betrieb sollen für weitere drei Jahre aufgehoben bleiben.
Zum Bundeshaushalt versichert die Regierung, der Bund werde im Einklang mit der neuen Verschuldungsregel die strukturelle Nettokreditaufnahme bis 2016 in gleichmäßigen Schritten auf die dann geltende Obergrenze von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zurückführen. ”Der strukturelle Konsolidierungsbedarf für die Jahre 2011 bis 2016 beläuft sich demnach auf jährlich rund 10 Milliarden Euro“, heißt es in der Antwort. Bereits im Jahre 2013 müsse das gesamtstaatliche Defizit im Rahmen des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts wieder unter den Referenzwert von 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zurückgeführt werden. Im Vorwort zu der Kleinen Anfrage hatte die SPD-Fraktion darauf hingewiesen, dass die Finanzierungslücke des Bundes bis 2013 mehr als 300 Milliarden Euro betrage.
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