Berlin: (hib/KTK/LEU) Der Lärm, der von Sportanlagen ausgeht, soll weniger streng beurteilt werden als der Lärm von Gewerbeanlagen oder Verkehr. Das fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag ( 17/1742), der am Donnerstagabend auf der Tagesordnung des Bundestages steht.
Die Nutzung von Sportanlagen führe zur ”Entstehung gewisser Lärmimmissionen“, heißt es im Antrag. Diese seien jedoch ”eine Ausdrucksform und Begleiterscheinung sozialen Verhaltens“. Insgesamt komme dem Breitensport eine ”große gesellschaftliche Bedeutung“ zu, deshalb müsse garantiert werden, dass Sportanlagen für alle Bürger ”wohnortnah und damit gut zu erreichen“ sind.
Die Linksfraktion fordert deshalb, Sportanlagen ”immissions- und baurechtlich“ zu privilegieren. In reinen Wohngebieten sollen die erlaubten Immissionsrichtwerte deshalb tagsüber 55 Dezibel, zu Ruhezeiten 50 Dezibel und nachts 40 Dezibel betragen. Die spezifischen Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen sollen aufgehoben werden. Außerdem sollen den Betreibern von Sportanlagen Übergangsfristen zur Einhaltung der Richtwerte bis Januar 2020 gewährt werden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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