Berlin: (hib/HLE/STO) Die Bundesregierung will mehrere Vorschläge des Bundesrates zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie ( 17/1720) aufnehmen. Dies geht aus ihrer als Unterrichtung ( 17/1803) vorgelegten Gegenäußerung zur entsprechenden Stellungnahme der Länderkammer zum Gesetzentwurf der Bundesregierung hervor. Darin schreibt die Regierung, Überlegungen künftig höherer Eigenkapitalanforderungen für Kredite an große und systemische Banken seien aber nicht Gegenstand des Gesetzentwurfs.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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