Berlin: (hib/ROS/ELA) Die Bundesregierung gibt keine abschließende Bewertung der Änderung des afghanischen Wahlgesetzes Anfang dieses Jahres ab. Dies geht aus ihrer Antwort ( 17/1707) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 17/1509) hervor. Begründet wird dies mit dem anhaltenden Konflikt zwischen Präsident Hamid Karzai und dem Unterhaus des Parlaments. Der Präsident halte an den Änderungen fest, die ihm unter anderem das Ernennungsrecht für die Wahlbeschwerdekommission zugestehen, schreibt die Regierung. Das Unterhaus bestehe hingegen mit Blick auf die bevorstehenden Parlamentswahlen im kommenden September auf die Anwendung des bisherigen Wahlgesetzes von 2005.
Die Bundesregierung spricht sich in diesem Zusammenhang für eine weitere ”internationale Finanzierung der Wahlen“, die erneute ”Entsendung einer EU-Wahlbeobachterkommission“ und für den Aufbau eines ”brauchbaren Wählerregisters“ aus. Kritik äußert sie in Bezug auf das afghanische Amnestiegesetz, das ”Straffreiheit für Kriegsverbrecher“ erlaube. Darüber hinaus setzt sich die Bundesregierung eigenen Angaben zufolge weiterhin für die ”Umsetzung des Gesetzes zur Eliminierung von Gewalt gegen Frauen“ ein. Dennoch sei die ”Menschenrechtslage in Afghanistan“ weiterhin schwierig.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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