Berlin: (hib/STO/MIK) Vier Oppositionsanträge zum Thema Parteispenden und Partei-Sponsoring sind am Montag, dem 7. Juni, Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses. Die auf drei Stunden angesetzte Veranstaltung, zu der sieben Sachverständige geladen sind, beginnt um 14.00 Uhr im Paul-Löbe-Haus (Raum E 200).
Die Fraktion Die Linke, nach deren Auffassung das Partei-Sponsoring untersagt werden sollte, fordert die Bundesregierung in einem entsprechenden Antrag ( 17/892) auf, einen Entwurf zur Änderung des Parteiengesetzes einzubringen. Veröffentlichungen über Geldforderungen für Gespräche mit dem nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers sowie seinem sächsischen Amtskollegen Stanislaw Tillich (beide CDU) und die Einnahme von Geldern für Stände auf Parteitagen der CDU hätten eine Gesetzeslücke offenbart, die dringend geschlossen werden müsse, argumentiert die Fraktion. Nach ihrem Willen soll zudem die Annahme von Parteispenden juristischer Personen wie Unternehmen, Wirtschaftsverbänden und Vereinen künftig verboten sein. Auch sollen Spenden von natürlichen Personen auf maximal 25.000 Euro im Jahr begrenzt werden, fordert die Fraktion in einem weiteren Antrag ( 17/651).
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert mehr Transparenz beim Partei-Sponsoring. Eine entsprechende Reform des Parteiengesetzes sei ”zwingend erforderlich“, schreibt die Fraktion in einem Antrag ( 17/1169) unter Verweis auf die ”Sponsoringaffären in Nordrhein-Westfalen und Sachsen“. Im Zentrum der Überlegungen soll dabei laut Vorlage die Gleichbehandlung von Sponsoring- und Spendeneinnahmen auf Seiten der Parteien bei der Veröffentlichung solcher Einnahmen stehen sowie die Einführung einer Obergrenze für jährliche Einnahmen durch einen Sponsor und die ”Begrenzung des Abzugs von Sponsoringausgaben auf der Geberseite als Betriebsausgabe“. In einem weiteren Antrag ( 17/547) macht sich auch die Grünen-Fraktion für eine Begrenzung von Parteispenden stark. Dazu soll der Vorlage zufolge eine jährliche Obergrenze für Spenden natürlicher und juristischer Personen an eine Partei in Höhe von 100.000 Euro festgelegt werden.
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